Antwort
In einen richtigen Freundschaftsvertrag gehört auch neben den Zielen einer gemeinsamen Freundschaft auch
- Vor und Nachname sowie vollständige Anschrift der Beteiligten Personen
- Benennung des/der Freundschaftsverursacher
- Dauer und Intensität der Freundschaft
- Vereinbarte Kontaktaufnahme
- ob körpernahe oder körperferne Dienstleistungen mit inbegriffen sind
- welche Themengebiete in der beabsichtigen Freundschaft nicht angesprochen werden sollen (Freundschaftsgefährendes Verhalten)
- welche vereinbarte Vergütung an welche Partei für die Freundschaft bezahlt werden muss (incl. IBAN)
- Feststellung der Schuldfrage im Falle einer Freundschaftsbeendigung
- welche mündlichen Nebenabsprachen getroffen wurden
- Benennung der Freundschaftszeugen oder Bestellung durch einen Notar
- Konventionalstrafen bei Nichterfüllung von Freundschafsvereinbarungen
- Ob Nebenfreundschaften erlaubt sind
- Schwur mit/ohne Religiöser Bindung zum Freundschaftseid
- Ort, Datum und Unterschrift der beteiligten Personen