Ist das Mietverhältnis gemäß § 2 Punkt 1b oder gemäß § 2 Punkt 2 ( 01.01.2013 bis 31.12.2015) des Vertrages abgeschlossen, so ist der Vermieter verpflichtet, einer Aufhebung des Vertrages mit dem Mieter zuzustimmen, wenn der Meter ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietverhältnisses geltend machen kann, welches dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages ganz erheblich überragt und der Mieter dem Vermieter einen wirtschaftlich und persönlich zuverlässigen und zumutbaren Ersatzmieter benennt, der bereit und in der Lage ist, in den ursprünglichen Mietvertrag zu identischen Konditionen für den Rest der Mietdauer einzutreten.

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danke für die Antworten. Damals habe ich ihn gefragt, wie läuft es wenn inzwischen was passiert und ich ausziehen möchte. Er hat gesagt, dein Vormieter hat auch ganz schnell dich gefunden, so einfach geht es. Im Mietvertrag steht unter außerordentlicher Kündigung: in gleichen KonditionenIch darf ich Nachmieter finden. Deswegen gehe ich davon aus, mit dem gleichen Preis. Von mir aus kann ich ihm helfen es zu erhöhen. Aber nicht so viel. Selbst wenn in München wird es wirklich extrem schwierig sein. In Deutschland habe ich über ca. 9 Mals umgezogen, habe immer 3 Leuten ausgewählt für Vermieter. Sie haben dann einen wieder ausgewählt. Es ging immer ganz einfach.

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Ich habe es nur so gedacht als eine Win-Win Situation. An der Uni haben wir damals immer in der Sitzung oder vor externen Leuten Herr/Frau Dr. genannt. Und nur beruflich finde ich es wichtig. Deswegen hätte ich gerne mal informieren lassen. Ich wurde nicht in Deutschland geboren.

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meine Chefin hat den Text geschrieben, und ausgedruckt, und ich soll es auf meinen Namen unterschreiben. Dann schicke ich entweder nach draußen oder an jeden Abteilungen. Mein Dr. Titel ist schon hoch relevant bei uns.

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