Hallo, und danke allerseits.

Mit den Kindern habe ich gesprochen. Meine Tochter will zu mir zurueck. Mein Sohn weiss nicht genau. Ich kann leider nicht nach DE zurueck, da hier die Firma mit meinem jetzigen Partner zu fuehren ist-den Job aufgeben, der wirklich spaeter sehr gut laufen kann, waere toerricht und dann auf Sozialgelder angewiesen zu sein, bloss, dass man mehr Brot auf den Tisch hat. Der Vater der Kinder sagt, dass er wenn er eine Wohnung vom Amt beantragen wuerde, muesste er das alleinige Sorgerecht haben, sonst bekommt er so schnell keine. Angeblich wuerde ihm jemand helfen die Wohnung innerhalb einer Woche zu bekommen, wo die kinder unterkommen koennten. Dafuer muss er laut Information vom jeneigen Berater das alleinige Sorgerecht haben, also alleinerziehend sein. Ich habe noch mal mit dem Berater gesprochen und er sagte, dass wenn die ARGE hilft nur wenn er alleinerziehend ist... er wuerde die ersten ein paar Wochen in eine Pension wohnen und Kinder duerfen ja nicht in der Pension mit, somit springt der Staat ein und hilft sofort mit ner Wohnung weiter.Natuerlich auch Geld fuers auskommen. Deswegen besteht er fuer ds alleinige Sorgerecht.

Ich will es nicht. Da ich ihn allzu gut kenne und weiss, dass er diese Situation aus Egoismus ausnutzt-aber wie beweisen-, vertraue ich ihm nicht und meine er soll nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, wobei das die Gerichte entscheiden muessen. Thema ist welches Gericht entscheidet das? Der vater lebt seit 2 Tagen wieder in mUenchen. Die kInder sollten dahin, sobald er alles eingeleitet hat. Ich frage mich auch wo er das Geld fuer die Reisekosten der Kinder herbekommt. Weiis zufaellig jemand wo man sich ueber solche Themen erkundigen kann?

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