Nun, ich denke, die Schuld liegt an beiden Seiten, der eine SOLLTE nicht ueberholen, der andere MUSSTE hinschauen und auf seiner Spur bleiben, der Schaden ist deswegen unter den beiden iSd 254 BGB zu teilen. Ansonsten war ich nicht dabei, kann deswegen leider nichts naeheres berichten..
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Vielen Dank! Zumindest sehe ich, dass die Meinungen sich geteilt haben! Und wohl nicht alle das in der Fahrschule gehoert haben. Wohlgemerkt ist ein Polizist weder ein Jurist, nich die Wahrheit in der letzten Instanz.. Vielen Dank an alle!!