Welcher Betrag ist Grundlage zur Berechnung des Krankentagegeldes bei Selbstständigen?

Ich habe eine Krankentagegeldversicherung der Halleschen, die ab dem 43.Tag leisten soll. (60 Euro pro Tag)

Jetzt frage ich mich, welcher Betrag aus dem Einkommenssteuerbescheid für die Hallesche zugrunde gelegt wird?

Ich beziehe Geld aus einem kleinen Gewerbebetrieb+Geld aus nichtselbständigerArbeit als Geschäftführerin einer GmbH, wo ich 80% halte und ein Gehalt bekomme ohne Sozialabgaben.

Zahlenbeispiel aus dem Einkommenssteuerbescheid:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb 12000 Euro

Einünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 12000 Euro

minus Werbungskosten (Auto etc) 2000 Euro

Gesamtbetrag der Einkünfte 22000 Euro

minus Krankenversicherung 4000 Euro

zu versteuerndes Einkommen 18000 Euro

Welcher Betrag ist für die Hallesche relevant?

22000 Euro oder nach Abzug der Krankenkasse 18000 Euro?

Würden sie nur die 18000 Euro : 12 Monate = 1500 Euro akzeptieren, müsste ich von dem wenigen Geld ja auch noch meine Krankenkasse (333 Euro) weiter bezahlen, obwohl ich krank bin und nichts verdiene.

Oder sind es die 22000 Euro : 12 Monate = 1833,33 Euro?

Der SuperGAU wäre 18000 Euro minus der Einkommensteuer von ca.2000 Euro=16000 : 12 Monate = 1333,33 Euro!!!

Bekommt man den Tagessatz von 60 Euro nur für die Werktage von Mo-FR oder zählt 1 Monat 30 Tage, also 60 Euro x 30 Tage = 1800 Euro???

Habe auch schon mit der Halleschen gesprochen, aber ich finde die Auskünfte wischiwaschi am Telefon und was schriftliches auf deren Seite habe ich noch nicht gefunden.

Würde mich freuen, wenn jemand etwas weiss und mir mitteilt.

Danke!
...zum Beitrag

Ich habe 60 Euro pro Tag versichert. Wenn ich krank werde, bekomme ich weder das Gehalt als Geschäftsführerin noch die Einnahmen aus dem zusätzlichen Büroservice. Für mich muss dann als Ersatz eine Kraft eingestellt werden, die meine Aufgaben in der GmbH übernimmt und das kostet extra Geld. Also muss bzw.sollte dann auch die Krankentagegeldversicherung zahlen. So hätte ich es jedenfalls geplant.

Aber wichtig war mir zu erfahren, welcher Betrag aus dem Einkommenssteuerbescheid relevant ist:

Zahlenbeispiel aus dem Einkommenssteuerbescheid:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb 12000 Euro (Büroservice, der nix mit der GmbH zu tun hat)

Einünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 12000 Euro (beherschende Geschäftsführerin einer GmbH 80%)

minus Werbungskosten (Auto etc) 2000 Euro

Gesamtbetrag der Einkünfte 22000 Euro

minus Krankenversicherung 4000 Euro

zu versteuerndes Einkommen 18000 Euro

Welcher Betrag ist für die Hallesche relevant?

22000 Euro oder nach Abzug der Krankenkasse 18000 Euro?

Würden sie nur die 18000 Euro : 12 Monate = 1500 Euro akzeptieren, müsste ich von dem wenigen Geld ja auch noch meine Krankenkasse (333 Euro) weiter bezahlen, obwohl ich krank bin und nichts verdiene.

Oder sind es die 22000 Euro : 12 Monate = 1833,33 Euro?

Der SuperGAU wäre 18000 Euro minus der Einkommensteuer von ca.2000 Euro=16000 : 12 Monate = 1333,33 Euro!!!

...zur Antwort
Welcher Betrag ist Grundlage zur Berechnung des Krankentagegeldes bei Selbstständigen?

Ich habe eine Krankentagegeldversicherung der Halleschen, die ab dem 43.Tag leisten soll. (60 Euro pro Tag)

Jetzt frage ich mich, welcher Betrag aus dem Einkommenssteuerbescheid für die Hallesche zugrunde gelegt wird?

Ich beziehe Geld aus einem kleinen Gewerbebetrieb+Geld aus nichtselbständigerArbeit als Geschäftführerin einer GmbH, wo ich 80% halte und ein Gehalt bekomme ohne Sozialabgaben.

Zahlenbeispiel aus dem Einkommenssteuerbescheid:

Einkünfte aus Gewerbebetrieb 12000 Euro

Einünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 12000 Euro

minus Werbungskosten (Auto etc) 2000 Euro

Gesamtbetrag der Einkünfte 22000 Euro

minus Krankenversicherung 4000 Euro

zu versteuerndes Einkommen 18000 Euro

Welcher Betrag ist für die Hallesche relevant?

22000 Euro oder nach Abzug der Krankenkasse 18000 Euro?

Würden sie nur die 18000 Euro : 12 Monate = 1500 Euro akzeptieren, müsste ich von dem wenigen Geld ja auch noch meine Krankenkasse (333 Euro) weiter bezahlen, obwohl ich krank bin und nichts verdiene.

Oder sind es die 22000 Euro : 12 Monate = 1833,33 Euro?

Der SuperGAU wäre 18000 Euro minus der Einkommensteuer von ca.2000 Euro=16000 : 12 Monate = 1333,33 Euro!!!

Bekommt man den Tagessatz von 60 Euro nur für die Werktage von Mo-FR oder zählt 1 Monat 30 Tage, also 60 Euro x 30 Tage = 1800 Euro???

Habe auch schon mit der Halleschen gesprochen, aber ich finde die Auskünfte wischiwaschi am Telefon und was schriftliches auf deren Seite habe ich noch nicht gefunden.

Würde mich freuen, wenn jemand etwas weiss und mir mitteilt.

Danke!
...zum Beitrag

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Und bei der gesetzlichen Krankenkasse habe ich kein Krankengeld, sondern nur das von der Halleschen ab dem 43.Tag.

Egal ist denen nicht, wie wenig ich verdiene. Wenn das Krankengeld nämlich höher wäre, als das was im letzten Einkommensteuerbescheid steht, würde ich mich ja bereichern. Dann wird das Krankengeld einfach gekürzt, obwohl ich über Jahre Versicherungsbeiträge für 60 Euro am Tag bezahlt habe. Darum will ich ja auch so genau wissen, welche Summe aus dem Einkommenssteuerbescheid relevant ist. Entweder setze ich dann die Prämie runter oder kündige die Versicherung ganz.

Ach ja, wir haben eine kleine GmbH zu zweit. Ich habe 80% und bin dies Geschäftsführerin. Das müsste nichtselbstständige Arbeit sein, obwohl ich da auch selbstständig bin (Gehalt ohne Sozialabgaben). Habe auch einen Arbeitsvertrag mit mir selbst.

In den AGBs der Halleschen habe ich über die Berechnung bisher nichts gefunden.

...zur Antwort
Bürgschaft für Miete in welcher Form rechtskräftig

mein partner hat seinem vater einen zettel unterschrieben, auf dem steht, dass er die miete für das haus der eltern tragen würde. scheinbar hat der vater die miete nicht pünktlich überwiesen und da es schon öfter deswegen stress mit dem vermieter gab, wird er wahrscheinlich jetzt die kündigung bekommen haben. jetzt läuft es über seinen anwalt, der dem vater wahrscheinlich empfohlen hat, einen bürger für die miete zu bringen, um die kündigung abzuwenden. jetzt wollte der vater noch eine gehaltsbescheinigung von meinem partner haben, die er ihm noch nicht gegeben hat. ich habe ihm dringend empfohlen nichts rauszurücken und auf keinen fall eine bürgschaft zu übernehmen, da er dann unbegrenzt für die miete haftet. wahrscheinlich auch für eine zwangsräumung, sämtliche gerichtskosten und vermutlich auch für die renovierung des hauses und den rückbau von einbauten, richtig???? muss da nicht ein richtiges formular vom vermieter unterschrieben werden? meine frage ist...ist so ein zettel, auf dem nichts steht von mietbürgschaft überhaupt rechtskräftig? es stand wohl drauf: " ich würde die miete für meinen vater mit adresse übernehmen und dann der name meines partners mit adresse und geburtsdatum" leider macht der vater immer muschemusche und es scheint ihm egal zu sein, was das für finanzielle konsequenzen für seinen sohn nach sich ziehen könnte. da oft kein geld da ist für die miete und die auch viel zu teuer ist, befürchte ich ein finanzielles disaster für meinen partner und letztendlich auch für mich. kennt sich jemand aus? vielen dank!

...zum Beitrag

sein vater hat ihn zwischen tür und angel bedrängt...hier unterschreib mal schnell, mutter darf nix wissen, habe ärger mit dem vermieter. mein partner hat in seiner naivität gedacht, er kann damit eine eventuelle kündigung abwenden. aber er wäre auf keinen fall bereit wirklich die miete oder mietrückstände zu zahlen. kann er sich auch gar nicht leisten bei seinem gehalt. er ist sich nicht darüber bewusst, was er da eigentlich von ihm verlangt wird.

aber auf dem schreiben stand nix drauf von der höhe der miete und einer dauer oder unbegrenzt oder so. er weiss ja auch nicht, ob mietrückstände vorhanden sind. ich hoffe, dass der schriebs rechtsungültig ist! auch das wort bürgschaft stand nicht drauf, sondern nur dass er die miete übernehmen würde, nicht die höhe und die dauer.

...zur Antwort