Grundsätzlich gilt die 6monatige Kündigungsfrist. Aber manchmal hilft das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

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Nein, solange sie beide sorgeberechtigt sind, entscheiden beide Eltern. Gibt es beim Umgang Probleme, empfehle ich, das Jugendamt einzuschalten um einen Umgang zu regeln.

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