Die Antwort die mit 5x als positiv angeklickt worden ist, ist übrigens falsch! Korrekt ist: Der Aktienverkauf ist Steuerfrei, solange der Anleger B die Aktie 1 Jahr nach Kaufdatum (Kaufdatum von Aleger A) hält und sie anschließend verkauft, ist diese Abgeltungssteuerfrei - da das Kaufdatum verbindlich ist und nicht das Transferdatum.

Ob beim Transfer Steuern anfallen od. nicht ist übrigens vom Verfahren (z.B. Schenkung) abhängig und unterliegt entsprechender Freibeträge des Familiengrades.

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Dein Endgerät muss sich erst mit der Basis koppeln, dieses ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Suche bei Google nach dem Namen deines Telefons+Handbuch und schaue dort nach, wie du dein Mobilteil an der Basis anmeldest.

Danach sollte es funktionieren.

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Das kann mehrere Gründe haben: Je nach Mailserver ist die Antwort an den Versender nämlich nahezu willkürlich.

Mögliche Gründe: Die Emailadresse existiert nicht mehr, Das Postfach ist voll, du wurdest als Versender blockiert od. sofern du alle in CC schickst könnte der Mailserver auf verdacht von Spam blockieren.

Ganz einfach übrigens kriegst du das raus, in dem du dem Empfänger der dese Mailserver-Antwort gibt mal einzeln anschreibst..

Viel Erfolg!

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Besseren Beitrag als diesen wirst du nicht finden: http://www.teltarif.de/internet/free-sms.html

Viel Spaß!

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Natürlich nicht! Die Rechtsschutzversicherung kann dir bei den Prozesskosten helfen (Vorleistung), sie werden höchstwarscheinlich alles tun (sofern der Fall durch die RVers. gedeckt ist) bis zu dem Zeitpunkt wo das Urteil gefällt wird. Verliert der RSchutz-Inhaber trägt er die Gerichtskosten und das Urteil muss er natürlich (sofern es finanzieller Art ist) selbst tragen!!

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Nein, Sie zahlt nicht für deine Rückreise. Du musst nach feststellen auf den nächsten warten.

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Also es sieht so aus, dein Fahrlehrer meldet dich zur Prüfung an, wenn er dich dafür fähig hält. Da du ihn aber bezahlst kannst du auf die Prüfung bestehen, so dass er den Prüfungstermin aufgrund deines Wunsches anfordern muss.

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