Antwort
Es gibt sehr wohl Tarifverträge für Zeitarbeitsfirmen. Und zwar einmal zwischen dem DGB und dem Verband BZA und einmal zwischen dem DGB und der IGZ. Du musst also wissen, ob deine Zeitarbeitsfirma in einem von diesen beiden Arbeitgeberverbänden Mitglied ist. Ist dem so, gilt der Tarifvertrag!