Antwort
Hallo, grundsätzlich gibt es ein umgangsrecht für großeltern. doch wenn so, wie du schreibst 5 jahre nichts derglieche geschehen ist, dann sollte das in einem gespräch mit den großeltern geklärt werden. wenn das nichs bringt, dann würde ich mir hilfe beim jugendamt suchen. das wohl der kinder sollte für alle beteiligten immer an erster stelle stehen! auch großeltern müssen das respektieren.