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QuickfingerQuickfinger |vor 16 StundenDas musst du im Zweifel beweisen können, man legt dafür Lärmprotokolle an.
ein Lärmprotokoll hab ich schon des öfteren auch von nachbarn mit unterschrieben zum vermieter gebracht, da unser vermieter eine große gemeinschaft und nich nur eine Person sagten sie mir heute sie können nix tun es zählte alles was die nachbarn machen unter privatrecht und man sollte immer wieder die polizei rufen mehr würde nich gehn.
naja auf der such nach einer neuen wohnung bin ich schon seit 3 monaten,
aber trotzdem danke für eure antworten.