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der Sachverhalt zur Frage stellt sich wie folgt dar: Tagesausflug mit Freunden. Hierfür habe ich ein Wagen (Kleintransporter für bis zu 9 Personen) angemietet (Vollkasko mit SB i.H.v. 1.050 Euro). Bei der Ankunft (Wagen stand, Motor lief) bin ich zusammen mit einem Freund, der mit mir auf dem Doppel-Beifahrersitz saß (Fahrer blieb im Wagen), ausgestiegen, um nach einer geeigneten Parkmöglichkeit zu suchen. Da mein Sozius seine Jacke mitnehmen wollte, hat er die hintere Schiebetür geöffnet (ggfs. etwas ruckartig), die dabei leider aus der oberen Verankerung gesprungen ist.

Ende der Geschichte: Schaden i.H.v. 1.800 Euro; Vollkasko greift bei SB i.H.v. 1.050 Euro und ich bleibe auf den Kosten der SB sitzen... Ist nicht die Privathaftpflicht des Türe-öffnenden Freundes für die Übernahme der SB zu greifen?