Antwort
vielen Dank für die Antworten. Da ich 1984 in Deutschland geboren wurde und hier die Uni abgeschlossen habe, könnte ich mich nach dem "alten" Prinzip problemlos einbürgern lassen, jedoch ist in meinem Fall die AUSbürgerung aus dem Land, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze, mit hohen Kosten und einer langen Wartezeit verbunden. Deswegen wollte ich wissen was diese HÄRTEFALLKLAUSEL vorsieht? Hat jemand dazu Informationen oder einen Link? Danke :)