Meine Guete, was fuer Antworten sind das hier... Natuerlich ist auch das gesetzlich geregelt:
"Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10€, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben."
Und an IGotHacks gerichtet:
Hoffentlich findest du mal was und gibst es nicht ab. Hoffentlich wird der Besitzer dich ausfindig machen. Und hoffentlich kriegst du dann eine schoene Anzeige wegen Unterschlagung! Das hat mit Moral nichts zu tun, sondern ist eine Straftat! Nur weil jemand etwas verliert, heisst das nicht, dass er nicht mehr der Besitzer ist! Genau das wird im BGB geregelt!
(Ja, mir ist bewusst, dass die Frage schon recht alt ist - aber da es keine einzige auch nur ansatzweise hilfreiche Antwort dazu gab, schadet es sicher nicht, sie zumindest JETZT richtig zu beantworten)