Ich antworte jetzt für andere, die es noch gebrauchen können.

Das Krankengeld nach dem Übergangsgeldbezug wird von der Höhe des Übergangsgeldes berechnet. Es wird dafür nicht das vorherige Arbeitsentgeld genommen, sondern das Übergangsgeld selbst! 

Beispiel: Arbeitsentgeld 1327 Netto, Krankengeld davon beträgt 1070 €, nach dem Krankengeld bezieht man Übergangsgeld von 955€ ( 67% vom 1327€) und falls man danach wieder ins Krankengeld fällt, nimmt die KK zu Berechnungsgrundlage das Übergangsgeld! Von 955 € Übergangsgeld bekommt man dann 700 € Krankengeld.

Leider ist das so.

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Hallo. Für die Implantation ist der Heil-und Kostenplan kostenpflichtig. Die GKV übernimmt hierfür keine Kosten, außer man hat eine Zusatzversicherung. Aber 50€ ist ziemlich hoch kalkuliert würde ich sagen. Normalerweise würde es so um die 25 - 30 € kosten. Höchstens aber 40 € (wenn ein 3,5 facher Faktor genommen wurde). Würde ich nochmal mit dem Zahnarzt Rücksprache halten, wieso er 50€ berechnet hat.

LG

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Hallo. Danke für die Antworten. Natürlich ist es schwer zu sagen ohne die Vertragsbestimmungen zu kennen. Ich versuche es genauer auszuschreiben, weil ich ziemlich durcheinander bin, weil überall verschiedene Meinungen.

Also. Ich habe die NÜRNBERGER Versicherung, IBU 2000 Tarif. Hier die Vertragsbedingungen: "IST DIE VERSICHERTD PERSON SECHS MONATE UNUNTERBROCHEN INFOLGE KRANKHEIT, KÖRPERVERLETZUNG ODER KRÄFTEVERFALLS , DIE ÄRZTLICH NACHZUWEISEN SIND, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE AUßERSTANDE GEWESEN, IHREN BERUF ODER EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUSZUÜBEN, DIE AUFGRUND IHRER AUSBILDUNG UND ERFAHRUNG AUSGEÜBT WERDEN KANN UND IHRER BISHERIGEN LEBENSSTELLUNG ENTSPRICHT, SO GILT DIESER ZUSTAND VON BEGINN AN ALS VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE BRUFSUNFÄHIGKEIT. WEITER HEISST ES: WIR VERZICHTEN AUF EINE PRÜFUNG, OB DIE VERSICHERTE PERSON EINE ANDERE TÄTIGKEIT AUFGRUND IHRER AUSBILDUNG, ERFAHRUNG UND BISHERIGEN LEBENSSTELLUNG AUSÜBEN KANN, SOLANGE SIE AN EINER BERUFSFÖRDERNDEN MAßNAHME ZU REHABILITATION (UMSCHULUNG) TEILNIMMT, LÄNGSTENS JEDOCH FÜR DREI JAHRE. DIESE IST UNS DURCH DEN BESCHEID DES ZUSTÄNDIGEN LEISTUNGSTRÄGERS NACHZUWEISEN.

Ich war zahnarzthelferin in der assistenz, die assistenz kann ich nicht mehr ausüben und mache jetzt eine weiterbildung für die rezeption. Das bedeutet ich bleibe in meinem Berufsbild, ist nur eine andere Tätigkeit, besser gesagt eine Aufstiegsfortbildung. Ich möchte meine Ansprüche aus der BU rente nicht verlieren. Aus den Bedingungen versteh ich es aber so, dass sie mich nicht verweisen werden, solange ich die berufliche Reha mache.Und diese endet im Februar. Steht ja nichts von, solange ich keien neue arbeit nach den neu erworbenen Kenntnissen ausübe.... Wenn ich nach der weiterbildung nur halbtags arbeite, zahlt sie dann weiter? Habe mich beim anwalt erkundigt gehabt, er meinte wenn ich nur diese fortbildung mache, bleibe ich ja in meinem beruf und die versicherung zahlt nichts. Aber die habne ja trotzdem meine berufsunfähigkeit anerkannt. Hat er also unrecht gehabt.... Fragen über fragen... danke im voras für weitere antworten. Lg

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