Ich habe ja nie gesagt, dass ich dem Käufer den Besitzer nennen werde, nur wie lange es in Famileinbesitz war. Das sind alle Angaben, die der Käufer vor Vertragsabschluss hatte. Nach Vertragsabschluss kann ja jeder kommen und etwas wissen wollen. Hätte ich das sagen wollen, hätte ich den Besitzer ja schon vorher erwähnt. Der Käufer hat den Kaufvertrag ja mit den ihm zur Verfügung stehenden Angaben abgeschlossen und jetzt will mehr. Man kann ja, wenn man z.B. einen DSL-Vertrag abschliesst auch nicht im Nachhinein kommen und sagen: "Ich möchte noch eine Zusatzklausel und noch eine Änderung bei Punkt 4" oder so...

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Lange nicht mehr gemeldet. Also die Busse war schlussendlich 300.- inkl. aller Gebühren. Wie man einen 380.- Schaden auf 5000.- schätzt, ist mir rätselhaft. Ich sage lieber nichts dazu...

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Hallo Danke für die Antworten.

Natürlich habe ich das Bild auf Anfrage des Besitzers verkauft und nicht einfach so.

Also ist das jetzt so, dass der Käufer das Bild nehmen muss, auch wenn ich ihm die Familie nicht nenne? Richtig?

Ehrlich gesagt ist er doch selber schuld, wenn er das nach Abschluss des Kaufvertrages fragt und auf Antwort besteht. Er hätte das ja vorher nachfragen können, dann wäre der Kaufvertrag gar nicht zustande gekommen...

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@don brush: Kostet mich rein gar nichts, die Rechtsschutzversicherung hat schon zugestimmt und den Fall übernommen. Der Anwalt hat gesagt, dass wenn die Möglichkeit besteht, dass man wirklich nichts gemerkt hat, man nicht wegen Entfernen von der Unfallstelle belangt werden kann. Meinte eine Busse von 50.-wäre akzeptabel. ;)

@poschmann: nein, ganz sicher nicht! das komische doppel-s ist schon lange tot und gab es in der schweiz sowieso nie.

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