Nein, geht nicht... Und dieses ganze Kindergeld Gerede ist quatsch... Dein Anspruch auf Kindergeld ist bei der unterhaltsberechnung bereits berücksichtigt...
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Der ausländische Lieferant darf gar nicht ohne ust berechnen... Im Rahmen der ust-Erklärung wieder rückgängig machen...
Aber keine ust auf eigenen Rechnungen ausweisen
Die ersten 14 Tage normal besteuern und alles weitere unterliegt nur dem progressionsvorbehalt...
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Wenn die Nutzung im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, ist es grundsätzlich möglich...
Allerdings ist auch der eigenverbrauch usw zu beachten... Genau wie bei einem PKW auch