Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Hohe Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland - wie schützt Ihr Euch privat im Internet?
    • Könnt ihr in der heutigen Zeit überhaupt noch positiv denken?
    • Hat Jesus Kinder gezeugt?
    • Thunberg mit Segelschiff Richtung Gaza aufgebrochen, macht so etwas Sinn?
    • Skyr ständig ausverkauft?
    • Warum wird der Antisemitismus etc. wieder größer?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Weltraum & Raumfahrt (mit Dr. Volker Kratzenberg-Annies) 🚀
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

muzetu

12.03.2014
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
4
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
muzetu
12.03.2014, 00:19
Unterhalts Zahlungen Nachfordern?

Hallo, die frage bei mir ist ob mein Vater verpflichtet ist unterhalt zu zahlen? Vorgeschichte ist bis zum 7. Lebensjahr hat das das Jugendamt getan dann sollte er und das jugendamt hat auch geklagt deswegen aber er ist ins ausland abgehauen und jetzt ist er halt wieder hier nach 16 Jahren. Da wollte ich wissen wie das abläuft bin grad in der ausbildung noch mit 23.Jahren und er ist verpflichtet mir unterhalt zu zahlen das hab ich vom arbeitsamt so entnommen wegen meinem BAB antrag zur ausbildungsförderung. Aber was ist mit den Jahren wo er nicht gezahlt hat also von 7-23 ? Weil dass ist ja nicht rückwirkend sondern angeklagt wurde es mit 7 vom Jugendamt. Vielen dank im vorraus =)

...zum Beitrag
Antwort
von muzetu
12.03.2014, 00:47

Vielen dank ..ja wenn Jugendamt aber dem z.b Brief geschickt hat und er auserland gegangen ist ist das nicht das Problem vom Jugendamt sondern von ihm so sehr ich das aber sehr viel weiter geholfen danke

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel