Hallo,
die frage bei mir ist ob mein Vater verpflichtet ist unterhalt zu zahlen? Vorgeschichte ist bis zum 7. Lebensjahr hat das das Jugendamt getan dann sollte er und das jugendamt hat auch geklagt deswegen aber er ist ins ausland abgehauen und jetzt ist er halt wieder hier nach 16 Jahren. Da wollte ich wissen wie das abläuft bin grad in der ausbildung noch mit 23.Jahren und er ist verpflichtet mir unterhalt zu zahlen das hab ich vom arbeitsamt so entnommen wegen meinem BAB antrag zur ausbildungsförderung. Aber was ist mit den Jahren wo er nicht gezahlt hat also von 7-23 ? Weil dass ist ja nicht rückwirkend sondern angeklagt wurde es mit 7 vom Jugendamt.
Vielen dank im vorraus =)