rechte für pflegende angehörige eines Dauercampers?

hallo Leute, ich brauche dringend eure Hilfe. Mein Vater lebt seit über 20 Jahren auf einem Campingplatz und hatte vor ca. 4 Wochen ein Schlaganfall nun ist er teilweise gelähmt und kann voraussichtlich am 22 .12 nach hause. da ich nur einen ca 5 Minuten Fahrradweg bis zum Campingplatz habe von zu hause aus und meinen alten unbedingt nach hause in sein reich und zu Freunden zurück kehren will hat meine Familie und ich beschlossen nach ein paar Umbau Maßnahmen in dort zu unterstützen und zu pflegen damit er nicht in ein heim muss... sooo unser Problem ist jetzt : das man mir und meiner Schwester den beitritt in den Camping Verein nicht gestattet was wir auch akzeptiert haben da ich ja sowieso neben an eine Wohnung habe und mich sehr oft in meiner frei zeit dort auf dem Camping auf halte bei Familie, Freude usw. jetzt ist es so das man mir nach dem ich jetzt die Ablehnung für dem Verein bekommen habe hat man mir jetzt denn kompletten Zutritt zum Grundstück verboten ,also das was mein Vater gemietet hat !?!?!? (um aufzuräumen,putzen sortieren usw Vorbereitungen halt) ihre aussage ich hätte hier nix zu suchen solange wie mein alten im Krankenhaus ist ??, es wäre unerlaubtes betreten und sie würde rechtliche schritte einleiten gegen mich Polizei rufen mein alten aus dem Verein kicken mir ihren lutscher auf den Hals hetzten usw. wen das nicht sofort aufhört das ich mich dort auf halte :D ich wohne gleich da und ob nun zur Arbeit zum einkaufen oder mit dem Hund raus mein weg führt mich immer über diesen öffentlichen Campingplatz und seit dem ich versucht habe dem Verein beizutreten, werde ich hier nur noch angemacht. was kann ich machen Leute bevor mir echt die hand ausrutscht

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Guten Morgen,

ich wage zu bezweifeln, dass sich Dein Problem hier überhaupt auch nur ansatzweise lösen lässt.

Zum einen kann man schon erhebliche Spannungen zwischen Dir und dem Campingplatzbetreiber herauslesen, die Du erstmal versuchen solltest, in einem vernünftigen und sachlichen Gespräch zu lösen. Ohne den Platzbetreiber, der das Hausrecht nun einmal ausübt, wirst Du zu überhaupt keiner Lösung gelangen. Selbst in Pflegeheimen können Angehörigen Hausverbote erteilt werden, wenn diese sich nicht an die Regeln halten.

Bei einem nicht zu lösenden Streit / Konflikt mit den Platzbetreiber würde ich mir dann in letzter Konsequenz auch den fachmännischen Rat und die Unterstützung eines Anwaltes holen.

Ob nun die pflegerische Versorgung eines älteren und gebrechlichen Menschen mit einer partiellen Lähmung in einer Campingunterkunft sinnvoll und möglich ist, muss man sicherlich am Einzelfall entscheiden. Alleine die sanitären Einrichtungen eines Wohnwagens dürften sich hier als bedenklich bei der täglichen Körperhygiene erweisen.

Manchmal sollte man auch die Entscheidungen treffen, die notwendig sind, auch wenn sie so nicht gewünscht werden. Dann heißt es in erster Linie Überzeugungsarbeit am Patienten zu leisten, um hier zu einer Einsicht zu gelangen.

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Guten Morgen,

die Frage des Erstwohnsitzes ist ein spannendes und sicherlich auch nicht so leicht zu beantwortendes Thema, denn damit hängen viele verschiedene Fragen zusammen. Alles hat seine Vorteile und natürlich seine Nachteile.

Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht möglich, seinen Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anzumelden. Aus baurechtlichen Gründen ist auf einem Campingplatz kein dauerhafter Aufenthalt möglich.

Meldest Du dich unter einer anderen Anschrift an, so  werden dort die Gebühren fällig, als ob Du dort auch tatsächlich lebst. Die GEZ geht immer vom Hauptwohnsitz aus und bekommt durch das Einwohnermeldeamt automatisch die Mitteilung.

Entweder bezahlst Du die GEZ auf dem Campingplatz oder eben in der gemeldeten Wohnung. Ein Entrinnen gibt es da eigentlich nicht.

Durch das neue Bundesmeldegesetz sind die Daten der Anmeldungen bundesweit auch für alle Gemeinden abrufbar. Stellt eine Gemeinde fest, dass Du dich längerfristig auf einem Campingplatz aufhältst, kann die "Zweitgemeinde" auch (regional unterschiedlich) die Zweitwohnungssteuer verlangen.

Wenn Du der Gemeinde klar machst, dass bei Dir kein Müll anfällt, weil Du von deinem Wohnsitz längerfristig abwesend bist (Winterurlaub auf Gran Canaria), kannst Du in vielen Gemeinden Deine Mülltonne abmelden. Das musst Du aber zwingend mit Deiner Wohnsitzgemeinde abklären.

Die Müllgebühren auf einem Campingplatz werden durch die Betreiber und deren Entsorgungssyteme festgelegt. Pachtest Du eine Parzelle, wird Dir der Platzbesitzer schon sagen, wie viel er an Müllgebühren haben möchte.

Viele dieser Fragen werden aber jetzt auch durch den neuen Verband der Campingplatzbewohner beantwortet. Den Verband findest Du aktuell auf Facebook  in der Gruppe "Wohnen auf dem CP"

Herzliche Grüße

Michael Kuttler

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