Antwort
Renovierungskosten können von Jobcenter übernommen werden, wenn sie unter Anderem angemessen sind . Wenn ein Hartz-4-Bezieher eine Renovierung vornehmen muss, zahlt das Jobcenter in der Regel die Kosten, unabhängig davon, ob der Betroffene seine alte Wohnung beim Auszug oder zwischendurch renoviert.