@Stahlers,

mit welchem Schreiben soll ich ihn erpresst haben. Ich würde dich bitten solche Kommentare zu lassen da mir nichts ferner liegt als eine Erpressung!

Habe heute Anzeige erstattet, somit hat sich das alles erledigt!

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Ich will kein Geld bekommen, er hat mir welches Angeboten, dafür das ER vor Gericht gelogen hat. Ich kann ihm das wegen der Auszeichnung des Gespräches nachweisen.Bitte keine Argumente das die Aufzeichnung eines Gespräches ein Straftatbestand ist, wenn der andere einer Straftat überführt wird, ist die Aufnahme laut BGH und BverfG zulässig.

Möchte nur SEIN Angebot annehmen nicht mehr und nicht weniger

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danke für eure Antworten ;)

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@ Schwenzfeger,

auf dem Band sagt er das er vor Gericht gelogen hat aus folgenden Gründen......

also eben mehr als nur "ich habe Mist gebaut" er bietet mir sogar eine Entschädigung von 1000€ für meine Anwaltskosten an.Kennt jmd. einen guten Anwalt in München?

Werde es dann über den "offizielen" Weg des Gerichts machen, da ich in keinster Weise den Hauch einer "Erpressung" erwecken möchte und wenn ich so auch mein Geld widerbekomme habe ich ja das was ich wollte.

Kennt jmd. einen sehr guten Strafverteidiger in Muc?

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Ganz einfach, weil mein Anwalt nicht länger mehr am Ort ist und es leider sehr sehr viele schlechte Anwälte gibt.

Sonst wäre ich damals auch nicht verurteilt worden wenn mein Anwalt denn ich zuvor hatte, einfach mal sich mit dem Gericht in Verbindung gesetzt hätte.

Leider hat er nur 1500€ kassiert und nichts gemacht.

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Hab mich jetzt mal selbst schlau gemacht, es gibt wie bei vielem auch hier eine Ausnahmeregelung:"Gesprächsteile, die nicht dem Kernbereich privater Sphäre angehören, können verwertet werden, wenn die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, dass eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig anzusehen ist." (Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOLG) - Urteil vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 5 St RR 143/93"

und weiter:

Bei einem schwerwiegenden Straftatbestand wird es regelmäßig keine Frage sein, dass hier das Beweisinteresse schwerer wiegt, als der Persönlichkeitsschutz des Täters bzw. der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes.

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Was mir grade noch eingefallen ist, nehme seit ca. 5 Wochen Bifidobakterien + Lacatobacillus und E.Coli da nach einer Untersuchung festgestellt wurde das mir Bifidobakterien und E. Coli fehlen.Lacatobacillus nehm ich dazu da ich kein Präperat gefunden habe das nur Bifidobakterien enthält.

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Noch eine Frage hätte ich, gibt es eine Frist, bis wann ich der Krankenkasse melden muss, das ich einen Auszahlschein haben möchte?

War bis zum 18.04. krankgeschrieben.

Danke nochmal

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PS: Im Arbeitsvertrag steht doch etwas und zwar: "die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen" vielleicht hilft das jemandem weiter.

Danke

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Echt vielen, vielen Dank für eure Antworten. Hat mir jetzt wirklich geholfen.

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ALs Ergänzung zu meiner Frage, es gibt für alle Mehrarbeit weder einen Freizeit noch einen finanziellen Ausgleich.

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@wim50

solche antworten sind einfach nur dumm und zeugen von einem arbeitgeber ohne soziales gewissen.

wenn mein arbeitgeber 45 stunden erwartet dann soll er dies klar und deutlich VOR Einstellung mitteilen. was nicht geschehen ist bzw. soll er dies im arbeitsvertrag schriftlich festhalten.

verträge sind dazu da um rahmenbedingungen fest und einzuhalten.

ich muss keine kleine brötchen backen hatte 2 Verträge zur auswahl und hab mich wie es scheint für den falschen entschieden. es gibt genug buchhalter aber nur wenige gute gerade im bereich debitorenbuchhaltung. und wie gesagt gegen spritzen habe ich nichts, aber keine 45-50 stunden pro Woche.

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