Antwort
Hat sich erledigt bei einem Verwarnungsgeld gibt es keine Einträge oder Nachforschungen das hätte direkt passieren müssen oder ich erhebe widerspruch. (Wäre blöd) Wenn das Verwarnungsgeld 55 Euro übersteigt gilt es als Bußgeld Straftat und dafür gibt es Eintragungen. Kurz: bezahlen und alle sind und bleiben ruhig