Kann ich einen Freund übergangsweise bei mir wohnen lassen?
Hallo, ich befinde mich zurzeit in folgender Situation: Ein Freund von mir erhielt diese Woche eine fristlose Kündigung und muss in 2 Wochen die Wohnung räumen. Er wird zwar versuchen die Kündigung anzufechten, jedoch wird er sich früher oder später ja doch nach einer neuen Wohnung umgucken müssen. Da es ja fast unmöglich ist, in kurzer Zeit eine neue passende Wohnung zu finden, würde ich ihn in der Übergangszeit gerne bei mir aufnehmen. Ich weiß, dass es für ungefähr 4 Wochen gestattet ist.
Was hätte dies für Konsequenzen für mich und für ihn? Aber wie sieht's denn aus mit einer Umeldung? Da er ja einen festen Wohnsitz angeben muss, um die Post etc. zu erhalten!? Ich möchte auf keinen Fall meine Vermieter ansprechen oder etwa in meinem Mietvertrag verändern müssen.
Vielen Dank schon mal!!!!!!