Depressionen , Asperger , Arbeitsamt , Krankenversicherung?

Habe mich für 3 Monate aus Deutschland abgemeldet, auch Krankenkasse und bin ins Europäische Ausland und habe dort wie ein " Landstreicher" gelebt.

War davor , bevor ich meinen Job und meine Ausbildung nach kurzer Zeit wegen Psyche Abbrechen musste , direkt nach der Schulzeit lange Arbeitlos/ Durch Amtsarzt Arbeitsunfähig geschrieben.

Sollte und hatte damals eine Therapie machen sollen , laut Empfehlung des Arztes , wollte mir da aber nicht eingestehen und habe auch nicht den Mut gehabt Hilfe anzunehmen.

Habe bevor ich meinen Letzen Job gekündigt habe , zu dem Zeitpunkt war ich schon Psychisch in einem ziemlichen Ausnahmezustand, kurz über Therapie nachgedacht, bin aber wieder durch fehlenden Mut , ziemlich Undurrchdacht ins Ausland abgehauen in der Hoffnung einfach den Problemen den Rücken kehren zu können.

Habe schon einen Antrag auf Hartz4 gestellt, habe auch schon bald einen Erst Termin / Gespräch.

Die Krankenkasse hat mir schon einen Brief zugeschickt , wo ich meine Einkünfte und alles angeben soll , die wollen auch aber einen Bewilligungsbescheid, den ich aber noch nicht habe.

Glaube auch das ich erst klären muss wegen Nachzahlungen , ob ich das ganze in Raten machen kann und ähnliches.

Warte die ganze Zeit auf den Bescheid und möchte schnell wieder versichert sein , um dann direkt zur Psychologischen Notfallambulanz zu gehen und mich beraten / untersuchen lassen.

Bin bereit und möchte unbedingt Therapie machen und wenn nötig auch Medikamentös behandelt werden.

So wie ich die Letzen Jahre gelebt habe möchte ich nicht mehr leben , habe in den Letzen Jahren ziwsche zeitlich immer mal durchdacht wie ich mir das Leben nehmen würde , aber niemals mit ernsthaften Hintergrund.

Mittlerweile , ab dem circa 2 Monate im Ausland , bis jetzt habe ich mehrmals ernsthaft daran gedacht mich umzubringen , habe 2 Mal das Verlangen gehabt mir während des Kochens ein Messer in den Bauch zu rammen , habe in dem Moment überhaupt nichts mehr gespürt , sonst habe ich immer ( seit Jahren das Gefühl von Innerer Leere , aber zeitgleich dieses Gefühl nachzudenken , als wenn der Kopf arbeitet , obwohl er an überhaupt nichts denkt , schwer zu erklären)

Was soll ich machen , ich habe Angst das ich bei dem Gespräch , direkt in Arbeit gesteckt werde oder in Maßnahmen.

Will das Thema ansprechen , das ich erstmal Ärztliche Hilfe brauche und eine Therapie machen möchte.

Aber was wenn das nicht ernstgenommen oder ignoriert wird ?

Soll ich dem Jobcenter sagen das ich erst auf Krankenversicherung warte und dann zum Arzt gehen werde?

Habe meine Probleme zu lange aufgeschoben und kann das / will das nicht länger ertragen.

Arbeit bringt mich nicht derzeit nicht weiter.

Ich weiß das ich meine Probleme nicht mehr aufschieben kann und wenn ich mir jetzt bald keine Hilfe hole , die nächsten Jahre nicht mehr leben möchte und tatsächlich zum Freitod tendiere.

Kann das Arbeitsamt mir Therapie verbieten , mich in Arbeit zwingen ??

Möchte Arbeiten , aber derzeit ist meine Gesundheit mir wichtiger.

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Erstmal durchatmen und zum Termin beim JC gehen. Die haben dort in aller Regel einen Sozialdienst der dir bestimmt weiter helfen kann.

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Nun es gibt verschiedene Arten der Räumung:

Berliner Räumung

Dieses Räumungsmodell beinhaltet die Regelung, dass ein Vermieter, der die Zwangsräumung seiner Wohnung verlangt, sich zeitgleich auf sein Vermieterpfandrecht berufen kann. Das sagt nach § 562 BGB aus, dass ein Pfandrecht an allen Gegenständen besteht, die allein dem Mieter gehören und die er während der Mietzeit in die Wohnung bringt. Dabei wird zunächst unterstellt, dass alle Gegenstände in der Wohnung auch dem Mieter gehören. Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher bei der Räumung alle Gegenstände in der Wohnung lässt und nur die Schlösser austauscht, wobei er die neuen Schlüssel an den Vermieter übergibt.

Im besten Fall erstellt der Gerichtsvollzieher dazu noch ein Inventarverzeichnis. Die Vorteile sind offensichtlich: Kosten für Spedition, Müllabfuhr und Lagerung fallen weg und der Vermieter muss nicht mehr als etwa 400 Euro Vorschuss an den Gerichtsvollzieher zahlen. Was die zuvor gepfändeten Sachen des Mieters angeht, so werden diese, wenn der Mieter (Verbraucher-)Insolvenz beantragt, außerdem nicht wertmäßig unter allen anderen Gläubigern aufgeteilt, sondern stehen alleine dem Vermieter zu.

Räumung nur im Beisein des Mieters

Gleichzeitig ist beim Berliner Modell aber Vorsicht geboten, denn es entstehen auch einige Nachteile. Der Vermieter muss die Räumung mit dem Mieter zusammen durchführen, deshalb sollte die Wohnung nur mit Zeugen betreten werden. Weiterhin darf Müll zwar entsorgt werden, alles andere muss aber zunächst eingelagert werden. Unpfändbare Gegenstände müssen sorgfältig aufbewahrt und auf Verlangen des Mieters jederzeit an den Mieter herausgegeben werden, und zwar unbeschädigt – sonst macht sich der Vermieter schadenersatzpflichtig. Nur pfändbare Sachen dürfen nach einer Wartefrist von zwei Monaten verwertet werden.

Unpfändbar ist nach §§ 811 ff ZPO bescheidener Hausrat und Einrichtung, Kleidung, persönliche Dokumente sowie alles, was der Mieter für seinen Beruf benötigt und grundsätzlich auch Haustiere.

Hamburger Räumung

Diese Art der Räumung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase werden nur die Schlösser der Wohnung ausgetauscht. Der Mieter hat dann zwei Wochen Zeit seine Schulden zu begleichen. Die zweite Phase ist der Räumungstermin. Dabei machen Gerichtsvollzieher und ein Spediteur eine gemeinsame Wohnungsbegehung und erstellen ein Protokoll plus Fotos der pfändbaren Gegenstände. Anschließend bekommt der Spediteur die Schlüssel für die Wohnung und kümmert sich um die Einlagerung der Möbel. Hat der Mieter in der Zeit eine neue Wohnung gefunden, werden die unpfändbaren Gegenstände dorthin geliefert. Sobald die Wohnung leer ist, erhält der Vermieter die Schlüssel.

Auch bei dieser Räumung bedarf es des ausdrücklichen Antrages des Gläubigers oder zumindest seines Einverständnisses. Teilweise wird auch verlangt, dass der Mieter dieser Art der Räumung nicht widersprochen hat.

Die vorteilhafte Kostensenkung bei diesem Räumungsmodell entsteht dadurch, dass der Gerichtsvollzieher das Umzugsunternehmen bestellt, einen guten Preis aushandelt und an einem Tag mehrere Objekte räumen lassen kann. Bei Schäden muss das Umzugsunternehmen haften.

Frankfurter Räumung

Bei der Frankfurter Räumung werden die Kosten direkt durch den Vermieter gesenkt. Denn dieser erledigt bei diesem Modell die Räumung eigenhändig, aber unter Auflagen des Gerichtsvollziehers. Das bedeutet, die Einrichtung bzw. der Hausrat des Mieters wird in für den Gerichtsvollzieher zugängliche Räume gelagert. Durch die eigenständige Verräumung der Gegenstände, haftet der Vermieter für eventuelle Schäden. Daher sollte alles genaustens per Foto dokumentiert werden.

So lässt sich abschließend feststellen, dass das „klassische“ Modell der Zwangsräumung zwar die teuerste, aber für den Vermieter auch sicherste und am wenigsten aufwändige Variante ist.

Die Räumung erfolgt immer durch einen Gerichtsvollzieher.

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