Ich habe die Erfahrung gemacht, das bewilligte Leistungen zeitgleich mit Bescheidsdatum überwiesen werden. Die anstehende Zahlung dürfte demnach sehr zeitnah bei Dir sein. Ab März erhälst Du dann die Leistungen immer im voraus, d. h. Ende des Monats für den Folgemonat. (Ende Feb. am letzten Werktag für März)
Die Kosten für Unterkunft und deren Nebenkosten sind im Regelsatz nicht enthalten, werden aber zeitgleich in der beantragten und genehmigten Höhe ausbezahlt. Stelle aber sicher, das Du die Mietzahlungen pünktlich (!!!!!) an Deinen Vermieter weiterleitest, um drohende Kündigung o. ä. zu vermeiden. Diese Leistung könntest Du auch ggfs. auf Antrag bzw. Deine Bitte hin direkt vom Jobcenter an Deinen Vermieter überweisen lassen, somit wäre sichergestellt, das 1. die Zahlung pünktlich eingeht und 2. das Jobcenter einen Nachweis über die Verwendung des Geldes hat.