Hallo,hab von meinem Onkel 2001 ein Haus geschenkt bekommen.Im Gegenzug hat er lebenslanges Wohnrecht und ein Leibgeding bekommen,das aber nur so lange gilt wie er im Haus wohnt.Das alles wurde ja notarlich fesgtelegt.Meine Frage ist nun wenn mein Onkel ins Altenheim muss,kann ich da finanziell belangt werden falls seine Rente nicht ausreichen sollte,was sie ja meistens net tut.
Danke schonmal für eure Antworten.
MfG