Lassen Sie doch solche Fragen mit fiktiven Geschehnissen. Wie alt sind Sie denn? Da kann kein Mensch eine verbindlliche Antwort geben, weil es da auf viele Einzelheiten ankommt. Also die Anworten können Ihnen keine Hilfe geben. Bei Ihrem konstruierten Fall könnte es sein, dass sie straffrei davonkommen, genausosgut könnte es sein, dass sie verurteilt werden und dass für den Fall eines Unfalls hohe zivilrechtliche Forderungen auf sie zukommen. Fazit: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar!
Wenn der kleine Hang "schiebt" wird das immer richtig teuer. Sowohl eine neue Betonmauer, wenn sie fachgerecht ausgeführt wird, als auch Natursteinblöcke. Da werden sie kaum Kosten vermeiden können, wenn sie was Richtiges wollen. Als Untergrund für die Stellplätze wäre wohl Betonbruch von der Bauschuttdeponie gut und billig, alternativ Kalkschotter. Auch hier gilt, einmal richtig gemacht und sie haben ihre Ruhe jahrzehntelang. Als Belag würde ich irgendwelche Betonsickersteine nehmen die von der Verwaltung zur Entwässerung anerkannt sind. Wir haben die Regenwassersteuer schon und die sollte man bei Stellplätzen schon vermeiden.
Also da wird soviel "Schmarren" geschrieben dass es kaum zu lesen ist. Seit wann gibt es Stromdiebstahl? Ist Strom eine Sache? Aber es geht ja schon bei der Frage an, da kann die Fragestellerin schon keine zuverlässige Antwort erwarten. Wenn sie alleine das Haus bewohnt ist ja schon überhaupt nichts zu beanstanden. Sind mehrere Parteien im Haus, soll sie mal in ihren Mietvertrag reinschauen, da ist bestimmt was geregelt. Sollte verschwiegen worden sein, dass der Treppenhausstrom vom Zähler eines Mieters gemessen und die Kosten von ihm getragen werden ist das wohl zivilrechtlich, aber nicht strafrechtlich relevant.
Stecken die Schrauben in Holz? Klopfe mal auf die Schrauben, durch die Erschütterung lösen die sich vielleicht, ein sehr probates Mittel.
Ja ganz klar! Und zwar gehören MP`s nach den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes zu den zugelassenen Waffen. Der Gebrauch richtet sich ebenfalls nach den dortigen Regeln zum Schusswaffengebrauch. Ich frage mich eher, was die martialische Vorführung der Waffen z. B. bei Kontrollen im grenzüberschreitenden Zugverkehr soll. Ddort sind sie nur hinderlich und der rechtmäßige Gebrauch fast undenkbar.
So ganz ohne Skizze und weiteren Details kann ich das auch nicht beantworten. Aber ein paar Hinweise kann ich schon geben. Sind Sie als Betroffener, also als einer der etwas falsch gemacht hat gehört worden? Wenn die Polizei kein Martinshorn eingeschaltet hatte, hatten die Beamten kein Wegerecht. Das heißt, sie durften von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen,aber nur unter Beachtung der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, automatische "Vorfahrt" hatten sie nicht. Was sagt denn ihre Versicherung dazu? Haben sie denn unmittelbar vor dem Spurwechsel in den Rückspiegel und umgeschaut, das scheint mir die wesentlichste Frage zu sein. In diesem Fall könnte ein Anwalt schon was bringen!!
Zunächst einmal eine weitere Frage! Von wem er- wischt? Fall 1 vom Personal: Befragen nach den Personalien,verständigen der Eltern,Belehrung, Verständigung der Polizei Fall 2 von Zeugen: weiß Gott was die Leute veran- lassen Fall 3 von der Polizei: Feststellung der Personalien, Verständigung u. Übergabe an die Eltern, Verständigung des Jugendamtes, Vorlage eines Berichtes an die Staatsanwaltschaft. Fall 4 von den Eltern: Da wird wohl unterschiedllich reagiert.
Folgen: Leider fast keine, außer die Eltern reagieren in den richtigen Fällen entsprechend.
Du wirst schlichtweg in viele Abteilungen etwas "reinschnüffeln" dürfen. Hab keine Angst, ganz sicher wirst Du keinen gefährlichen Einsatz miterleben. Das Praktikum soll dazu dienen, Dir den Beruf des Polizeibeamten schmackhaft zu machen. Wenn Du clever bist und genau hinsiehst wird es Dir bei der Berufsfindung sehr dienlich sein.