Hallo
unsere Vermieterin ist 2007 verstorben, Die Kinder haben das Erbe ausgeschlagen.
Es war wohl vom Nachlassgericht ein Verwalter eingesetzt, der sich aber um nichts gekümmert hat und mir nach 6 Monaten mitgeteilt hat das er nicht mehr zuständig ist.
Vorigen Monat kam ein Herr vom Finanzamt der nun die rückständge Miete haben will.
Ich habe bis heute sämtliche Nebenkosten dann eben direkt an die zuständigen Stellen gezahlt.
Nun meine Fragen. Ist das rechtens? Denn ich habe vom Nachlassgericht keine MItteilung das das Haus ans Finanzamt geht. Wir haben auch in unserem Vertrag ein Vorkaufsrecht.
Wir wollten das Haus aber nicht zu den erhöhtem Preis der Erben kaufen.
Von Anfang an wollten wir auch einen geänderten Vertrag weil Mängel aufgetreten sind, die bei der Besichtigung der Wohung nicht erkennbar waren.
Aber wie gesagt, es fühlte sich keiner dafür verantwortlich.
2. Frage; Stimmt es das es eine Vorschrift gibt, die besagt wenn sich jahrelang keiner um das Mietobjekt kümert kann das dem Mieter zu gesprochen werden? Und welche Fristen wären das dann?
Danke für die Antworten.