Ist es normalerweise nicht so, dass die Eltern mit zum unterzeichnen des Vertrags gehen und ihre Unterschrift als Erziehungsberechtigte darunter setzen?
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Ganz einfach Dehnungsstreifen. Nichts weltbewegendes :-)
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In Familiensachen herrscht gem. Paragraph 78 (2) ZPO Anwaltszwang. Ich würde sagen es wäre besser wenn der Rechtsanwalt gefragt wird, dieser wird sich damit auskennen.