Ich habe das gleiche Problem. Ich bin hauptberuflich angestellt (36 h/W.) + nebenberuflich selbständig (4 h/W.). Ich dachte eigentlich auch, dass das letzte Kalenderjahr vor der Geburt zählt. Jetzt habe ich aber gelesen, dass die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz zählen, wenn man Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat (habe ich ja für die Angestelltentätigkeit). Hat davon schon mal jemand gehört?
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Eine Frage an alle, die geschrieben haben, dass ihre Krankenkasse die Akupunkur bezahlt: Bei welcher KK seit Ihr denn? Soweit ich weiß, wird doch nur (wie oben geschrieben) bei Rücken- bzw. Knieschmerzen bezahlt, Migräne und Kopfschmerzen sind jetzt ausdrücklich ausgenommen. Bezahlt Eure KK also wirklich jetzt auch noch die Akupunktur für Migräne oder war das früher so, als dieses Modellprojekt noch lief?