Was denkt ihr bei der Klausur?

Hallo, ich habe vorhin Schuldrecht AT geschrieben, bin im 3.Semester. Meine Frage ist direkt an angehende oder fertige Juristen: Was denkt ihr über den Sachverhalt? Wo glaubt ihr sind die Schwerpunkte? Hättet ihr SE statt der Leistung aus 280 I,III und 281 BGB oder 280 I,II und 286 geprüft?

Meine Lösung war folgende und ich bin mir verdammt unsicher :/ Habe zu Frage 1.

Abgrenzung DienstV und WerkV gemacht. Mich für DienstV entschieden- das Kartenlegen als ordnungsgemäße Tätigkeit

Dann Unmöglichkeit und Rücktritt verneint Im Ergebnis: Anspruch auf Zahlung aus §611 bejaht.

Frage 2.

Hier war ich mir unglaublich unsicher… Habe zuerst den Anspruch auf KP Zahlung durchgeprüft und bejaht und wollte dann für den zweiten Teil einen Verzögerungsschaden prüfen. Dann ist mir aufgefallen, dass K ja gar nicht geleistet hat..also macht SE statt der Leistung mehr Sinn, wobei das ja hieße der Primäranspruch müsste untergegangen sein. Also hab ich den Anspruch aufgrund von Schuldnerverzug des K untergehen lassen ( ich weiß, vlt war es super bescheuert…) und dann SE statt der Leistung für das Geld geprüft und bejaht. Ach ja und den Schuldnerverzug bejaht ´, sodass die Zinsen auch anfallen…

Was meint ihr? Ich hoffe einfach, dass es zum bestanden gereicht hat :( Habe die letzten Wochen nur gelernt und finde es echt frustrierend, dass ich jetzt aufs bestehen hoffe…

Ernst gemeinte Meinungen von Leuten vom Fach bitte :)

Dankeschön schon mal!

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Hier die Klausur besser zu erkennen...

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