Ich habe eine Frage. Ich habe meine Ausbildung zum VfA am 30.6.15 abgeschlossen. Zum 1.7. wurde ich dann unbefristet in die EG6 eingruppiert. Ich habe allerdings von Anfang an EG 8 Tätigkeiten wahrgenommen. Im November habe ich dann die Höhergruppierung beantragt, welcher nun zugestimmt wurde. Ich bekomme nun rückwirkend EG 8 Stufe 1 (ab 1.7.15)
frage: ist nun ein Änderungsvertrag nötig? Ich habe vom AG nur ein schreiben bekommen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird, mehr nicht. Reicht das aus?
frage: §17 IV 1 tvöd (vka) besagt ja, dass eine Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe mindestens in die Stufe 2 erfolgt. Ich habe viel recherchiert und auf der Arbeit nachgefragt, habe aber immer verschiedene Antworten bekommen. Ist das bei mir nun ein besonderer Fall, da ich ja praktisch rückwirkend in EG 8 war und somit 0 Erfahrung vorher gehabt hätte (wäre ich gleich in 8 gekommen)?
Eine Freundin (gleichzeitig ausgelernt) hat ein halbes Jahr EG 6 Tätigkeiten wahrgenommen und dann auf eine 8 Stelle beworben. Nun bekommt sie nach einem halben Jahr in EG 6/1 die EG 8/2.... Ich denke aber mal das ist wohl alles richtig so, vielleicht hat ja einer schon Erfahrung und kann mich etwas "beraten".
Falls alles richtig gelaufen ist, wäre es dann nicht sogar schlauer gewesen von mir, die Höhergruppierung nicht für den gesamten Zeitraum rückwirkend zu fordern sondern nur ab 1.10.15 oder so? Wäre dann die EG 8/2 auch bei mir möglich gewesen?
Vielen Dank schon mal im Voraus! :)