Hallo,

es kommt darauf an wann das letzte mal die Zinsen festgeschrieben wurden. Das nennt man Sollzinsbindung. Laut BGB kann man eine Privatperson max. 10 Jahre binden.

Beispiel:

du hast 2004 im Januar eine Baufinanzierung abgeschlossen mit 15 Jahre Sollzinsbindung. Dann bist du bis Januar 2014 an die Bank gebunden. Ab Januar kannst du dann jederzeit mit 6 Monate Frist kündigen d.h. auf Juni 2014. 

Mehr Infos wären nicht schlecht bei einer solchen Infos. zu deiner Frage bei einer Kündigung wie im Beispiel gibt es keine Kosten.

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habs gecheckt

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Hallo,

VL wird immer auf das Bruttogehalt darauf geschlagen und muss versteuert werden! Die Beiträge für einen VL Vertrag (WP-Sparen, Kontensparen, Lebensversicherung oder Bausparen) wird immer vom Netto abgezogen.

Wenn dein AG so "doof" ist und die VL ohne Nachweis eines Vertrages bezahlt freue dich, jedoch würde ich dir empfehlen deinen Arbeitsvertrag durchzulesen und dort steht was im Abschnitt VL zu beachten ist - evtl. könnte dein AG die VL zurück fordern wenn er merkt das du das Geld nicht anlegst.

Bei VL ist aber oft der AG sehr locker z.B. gibt es ein Gesetz das wenn ein Vertrag gekündigt wird (vor der Sperrzeit) muss der AG in diesem Jahr keine VL mehr zahlen - jedoch beachten das die meisten AGnicht und zahlen.

Wenn du einen Vertrag suchst der günstig ist und nicht viel Aufwand hat dann frag bei deiner Bank nach einem VL Kontosparmodel - schreckliche Zinsen - dafür aber keine Abschlusskosten etc. und jederzeit kündbar ;-)

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