Kurze Rückmeldung an Messerfreunde, die das fragen, was ich gefragt habe:
Ich war zwar nicht bei der Polizei, aber bei der Bundespolizei.
Kurz und knapp: egal wie man ein Einhandmesser manipuliert, um daraus den Einhandbetrieb nicht mehr zu gewährleisten (sprich: Dorn entfernen, schwergängiger machen etc.) oder was auch immer, es ist und bleibt ein Einhandmesser und ist damit ein Verbotener Gegenstand und gehört nicht in der Öffentlichkeit ! Man darf es nicht am Körper tragen und somit auch nicht fürs Bushcraften oder andere Hobbys verwenden !
Ich denke, damit ist meine Frage beantwortet. Und wenn Jemand fragt, wenn aber dies und jenes der Fall ist, dann ...
Lücken gibt's immer, und man soll diese nicht mit Fragen stopfen. Es hat keinen Zweck ;) Es sei denn, man kann die Gesetzeslage irgendwie ändern.
Ich hab auch ihn dumm und dämlich gefragt, warum man denn z.B. ein 12 cm Klinge Feststellmesser mit einer Hand aus der Scheide ziehen darf, jedoch bei einem 6 cm Klinge Einhandmesser man das Gesetz bricht.
Ich zitiere den BP-Beamten: "das kannst du alles im Internet und im Waffenläden sowie beim Amt für Waffen erfragen. Ich muss arbeiten" und zieht seine Jacke an und geht rauchen.
(Btw, ich arbeite am Flughafen und kenne den Beamten und das Gelände) 😄
Danke an euch !
Entschluss: Max 12 cm Feststellmesser (gutes!) 😉