Guten tag Liebe Community,
Meine frage lautet: Ich habe ein Bußgeldbescheid erhalten in dem drinne steht
( Ihnen wird orgeworfen am 26.07.2017) um 12 uhr in .... festgestellt durch die Kfz Zulassungstelle als halter des PKW´s Folgende Ordnungswidriegkeit begangen zu haben )
Sie unterließen es das amtiliche kennzeichen des nicht versicherten Fahrzeugs Entstempeln zu lassen und legen den fahrzeugschein nicht vor
(Mein auto war in der Tat nicht versichert ) habe dann leider erst am 1.08.2017 eine gefunden was auch preislich sehr gut war.
Nun zu meiner eigentlichen Frage (Muss ich das bezahlen)
oder habe ich eine frist weil wenn am 26.07.2017 wurde es festgestellt und am 1.08. hatte ich ja eine Versicherung hat man nicht normaler weiße 1 Woche zeit dafür ?
Gruß und danke für eure Hilfreichen Antworten.
Wünsche euch einen schönen Tag.