Antwort
Als Gründer im Ausland könnte es evtl. funktionieren. Gründerzuschuss können auch ALG II Empfänger bekommen. Und auf den Info Seiten steht, dass auch Gründungen im Ausland bezuschusst werden. Vorraussetzung immer, dass man seinen ständigen Wohnsitz in DE hat und auch evtl. anfallende Gewinne nach DE abgeführt und versteuert werden.