Hallo zusammen,
vorab: ich habe die anderen Fragen auf GF zu diesem Thema bereits gelesen, aber sie helfen mir in meinem Fall leider nicht weiter.
Und zwar Folgender Fall: Ich habe im Juli meine Schullaufbahn erfolgreich beendet. Da ich bis 15. Juli (allgemeine Bewerbungsfrist für Hochschulen) noch nicht sicher war, was ich studieren möchte, habe ich mich NICHT für das Wintersemester 2014 beworben. Den Zeitraum von August bis Oktober könnte man als "Selbstfindungszeit" betrachten, in diesem Zeitraum habe ich wirklich nichts gemacht, außer mich um Jobs (keine Ausbildung!) beworben. Anfang Oktober habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben und von diesem Zeitpunkt an bis zum 24. Dezember in Vollzeit gearbeitet. Ab dem 24. Dezember habe ich mich intensiv um Studienplätze beworben. Im Januar erhielt ich die Zusage für eine FH. Ab März studiere ich an dieser FH.
Jetzt zu meiner Frage:
Meine Eltern haben für den Zeitraum August - jetzt Kindergeld bekommen, jedoch fordert die Agentur für Arbeit jetzt Nachweise, dass ich mich im Zeitraum [Juli/August + 4 Monate] um eine Ausbildungsstelle oder Studium bemüht habe.
Da ich mich aber in diesem Zeitraum nicht für eine Ausbildung beworben habe (weil ich nicht an einer Ausbildung interessiert war) und man sich in diesem Zeitraum nicht für ein Studium bewerben konnte (zumindest nicht für das Wintersemester, da Bewerbungsfrist 15.Juli), kann ich diese Nachweise natürlich nicht erbringen. Erst im Dezember hab ich mich ja um einen Studienplatz beworben (was ja nicht zu spät ist!).
Was also sind die Konsequenzen bezogen auf das Kindergeld? Müssen wir die Beträge für die Monate, in denen ich gearbeitet habe, zurückzahlen. Oder entfällt das Kindergeld komplett?