Hallo zusammen! Vielen Dank für die Hinweise und Ratschläge. Nach Rücksprache mit einem RA ist es so, dass der Mieter Eigentümer der Gegenstände ist und bleibt. Ich kann sie nicht einfach entsorgen. Üblicher und ggf. vor Gericht akzeptierter Weg ist, 2x mal eine Frist zur Abholung zu setzen mit Nachweis, dass der Mieter diese Info erhalten hat. Nach fruchtlosem Verstreichen der Fristen kann man dann davon ausgehen, dass der Eigentümer (Mieter) die Gegenstände nicht mehr braucht und folglich entsorgen.

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