Ende April habe ich mir ein gebrauchtes Auto (Mercedes S205 200d, BJ 2019, 130.000km gelaufen) von einem Händler gekauft, der vor der Übergabe noch einen neuen TÜV bekommen hat.

Bei der Probefahrt ist beim Bremsen bereits ein Ruckeln der Bremse aufgefallen, was dem Verkäufer mitgeteilt wurde. Dieser hat gesagt, dass die Bremsen nur mal wieder richtig freigebremst werden müssen.

Inzwischen bin ich mit dem Auto 1500km gefahren und das Ruckeln ist immer noch da. Inzwischen war ich in einer Werkstatt, die festgestellt haben, dass die Bremsscheiben eine Unwucht haben und ich neue Bremsscheiben benötige.

Bremsen sind ja normalerweise Verbrauchsmaterial und kein Gewährleistungsthema. ABER da der Mangel ja bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand UND da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe wollte ich wissen, ob man den Händler da doch in die Pflicht nehmen kann?