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Vielen Dank für so viele und ausführliche Antworten. Fahren unter Alkoholeinfluss geht auch überhaupt nicht! Das habe ich schon eingesehen. Keine Angst ;-) Die Sachbearbeiterin hat allerdings gemeint, dass es überhaupt nicht um den Alkoholkonsum oder das THC im Blut geht. Der THC Gehalt war dazu noch so gering, dass er bei der Strafverhandlung (Körperverletzung) überhaut nicht relevant war. Es geht tatsächlich nur um die Straftat (Körperverletzung). Ich bin einfach nur irritiert, dass wenn man nur einmal in Konflikt mit dem Gesetz gekommen ist, gleich den Idiotentest machen muss. Vor allem da es bei der Körperverletzung nur um einen blauen Fleck am Arm und Druckschmerz ging und das ganze schon über 2,5 Jahre zurück liegt. Aber anscheinend muss ich da durch.