Wer haftet bei einer nicht stornierten Dienstleistung?

Folgender Fall:

Ich habe in einem Wellnesshotel eine Anwendung gebucht, konnte die aber leider nicht wahrnehmen. Bei der Buchung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich 24h vorher stornieren soll, sonst wird mir der Betrag in Rechnung gestellt. Gute 2 Tage vorher habe ich dort angerufen, um die Behandlung ordnungsgemäß zu stornieren. Die Dame an der Rezeption nahm die Stornierung entgegen und sicherte mir zu diese weiterzugeben. Wenige Tage später wurde ich von dem Spa angerufen, dass ich die Behandlung nicht storniert hätte und diese nun bezahlen solle. Ich teilte der Dame mit, zu welcher Uhrzeit und unter welcher Nummer ich storniert habe. Daraufhin meinte sie, dass die Nummer gar nicht zu ihnen gehöre. Ich recherchierte das nochmal und es stellte sich heraus, dass diese Hotel zwei unterschiedliche Hotels in dem Ort hat (Sehr kleiner Ort - Verwechslung halte ich also für nicht unwahrscheinlich) und ich das andere angerufen habe.

Jetzt bestehen die leider weiterhin darauf, dass ich die behandlung übernehmen soll. Ich verstehe deren Ärger, aber letztendlich habe ich meine Pflicht erfüllt und storniert. Dass es zwei Hotels mit nahezu gleichem Namen dort gibt, halte ich für sehr irreführend, da man ja nicht unbedingt hinterfragt ob man in einem falschen Hotel anruft, wenn es sich nicht gerade um eine Großstadt mit riesem Angebot handelt. Außerdem hätte ich doch von der Rezeptionistin erwarten können, dass - sobald festgestellt wird dass unter meinem Namen dort nichts gebucht ist - sie das an das Partnerhotel weitergibt.

Ich konnte herausfinden, dass bei Beherbungsverträgen der Kunde für den Ausfall haftet und mind. 70% bezahlen muss. Jetzt handelt es sich hierbei aber nicht um einen Beherbergungsvertrag, sondern einfach um eine mündliche Vereinbarung über eine Dienstleistung. Das Hotel hat keine Adresse etc. von mir, nur die Telefonnummer.

Wer haftet nun? Muss ich bezahlen? Oder muss das Hotel das Ausfall mit eigenem Risiko hinnehmen?

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Gut - "Dummheit eingestehen" ist halt eine wirklich triviale Antwort. Gibt es hier jemanden der mir das von der rechtlichen Seite her beleuchten kann? Gibt es irgendein Gesetz oder Urteil (Wie eben bei dem Beherbergungsgesetz), welches konkret aussagt dass ich in einem solchen Fall bezahlen muss?

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