es muss ein kausalzusammenhang zwischen dem gekippten fenster und dem einbruch bestehen was ja in diesem fall der fall war.

ein einbrecher muss in die wohnung unbefugt "einsteigen ", was hier passiert ist.

das kippfenster ist bei kurzer abwesenheit leicht fahrlässig, da es nciht einladend sperrangelweit offen stand.

daher fällt der punkt kausalität weg und die versicherung muss zahlen.

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warum haben versicherungsvertreter immer gleich den ruf dass sie etwas abschließen möchten? in vielen fällen geht es lediglich um vertragsabgleiche.

des weiteren sind vermittler nach dem neuen vvg dazu verpflichtet ihre kunden in regelmäßigen abständen über neuerungen und verbesserungsmöglichkeiten zu informieren. das heisst sie erledigen nur ihren job rechtens.

einfach auflegen ist unhöflich. im schadenfall kommen dann nämlich genau diese kunden wieder angekrochen.

man kann im höflichen ton sagen dass man keine beratung und information über verbesserungen wünscht, was dann im system erfasst wird.

der nachteil ist: die infos gelangen dann höchstwahrscheinlich nciht mehr automatisch zum kunden, was von sehr großem nachteil sein kann

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die hausratversicherung wird dafür aufkommen. da es sich um ein minderjähriges kind unter 7 handelt gilt es nciht als grob fahrlässig sondern als leicht fahrlässig. leichte fahrlässigkeit ist in der Hausratversicherung versichert. es handelt sich um einen leitungswasserschade, da das wasser den hahn bestimmungswidrig verlassen hat.

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wenn es einen elektronischen defekt hat würde ich es mal über die garantie versuchen.

wenn man es selbst kaputt gemacht hat über die privat-haftpflicht-versicherung

und wenn es durch sturm/hagel, leitungswasser, oder feuer kaputt gegangen ist dann übernimmt dies die hausratversicherung der person die es sich geliehen hat

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nunja, aber gibt es nciht ein bereicherungsverbot? für den fall der doppelversicherung durch reisegepäckversicherung und hausratversicherung?

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unverbindliches Angebot bedeutet

  1. dass es (wie oben schon erwähnt) keinen kaufzwang beinhaltet und

  2. dass erst die auftragsbestätigung nach deiner bestellung dazu führt dass der Kaufvertrag geschlossen wird. der verkäufer kann also sein angebot jederzeit zurück ziehen.

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man muss es einfach so hin nehmen. ein genauer Beitragssatz ist noch nciht fest gelegt bzw. veröffentlicht worden. Es steht jedoch fest dass die Kassen ihren Satz um 0,8 % erhöhen können wenn sonderleistungen mit eingeschlossen werden die von den "normalen" die jede Kasse erbringen muss abweichen.

PKV macht in diesem Fall nur einen Sinn bis zu einem gewissen alter und einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze.

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