Vielleicht ist Sie in einer Beziehung und ihr Partner denkt, das Sie mit Dir flirtet. Da gehen Frauen oft aufs Ignorieren um Ihre Beziehung nicht zu gefährden. An Deiner Stelle würde ich Sie nicht weiter versuchen anzuschreiben ... denn sollte es so sein, wird Sie es eh ignorieren ... wenn Du ihr wichtig wärst, würde Sie über die Dinge stehen und Dich nicht ignorieren

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Also ... ertsmal gilt Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind 3 ganz unterschiedliche Punkte. Prinzipiell gibt es mittlerweile neue Gesetzesänderungen die jeden dieser 3 Punkte regelt. Sollte man es nicht Außergerichtlich können, legen die Gerichte folgende Dinge fest:

Geteiltes Sorgerecht Prinzipiell haben seit ca. 2012 beide Elternteile ein Anrecht auf die halbe Elterliche Sorge. solange nicht das Kindeswohl dadurch gefährtet wird. Das einzigste was das halbe Sorgerecht beinhaltet ist, die Möglichkeit bei der Kindesentwicklung mit zu wirken. Bei der geilten Sorge, haben bei Elternteile ein Recht auf Informationsweitergabe (Ärzte, Schule, etc.) Wichtige Entscheidungen für das Kind müssen somit von beiden Elternteilen getroffen und auch von beiden Unterschreieben werden (z.B. bei einer OP, Einschulung, etc.)

Umgangsrecht Auch hier ist alles gesetzlich geregelt. Zum Beispiel je nach Alter des Kindes (bei uns ist er 6 Jahre alt) alle 14 Tage von Fr - So kommt der kleine zu uns, die Restzeit lebt er bei seiner Mutter. Auch Ferienzeiten sind gesetzlich geregelt. Bei uns z.B. die erste hälfte aller Ferien bei uns, die andere Hälfte bei der Mutter. Natürlich kann man auch außergerichtliche Einigungen treffen, in denen der Kontakt zum Kind noch inniger ist. Aber gerichtlich ist das schon mit das Höchstmaß.

Aufenthaltsbestimmungrecht... ... hat der, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, in die Kita oder zur Schule geht. Dieses Recht kann einem nur genommen werden, wenn das Kindeswohl gefährtet ist.

Also nicht alles was einem das Jugendamt sagt, trifft auch zu. Ist auch unsere Erfahrung! Wir mussten leider für den Sohn meines Lebensgefährten alles vor Gericht einfordern und haben ohne Schwierigkeiten in allem das gesetzlich geregelte Höchstmaß erhalten. Am besten suchst Du Dir eine Fachanwältin für Familienrecht. Die berät Dich nicht nur, sondern versucht auch außergerichtlich alles zu regeln und vorallem schriftlich fest zu halten. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiter helfen ...

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Prinzipiell erst einmal zu einem Arzt und genaustens untersuchen lassen. Ich hatte mal einen Nasenbeinbruch und der war sehr schmerzhaft. Auch Licht hat den Schmerz verschlimmert. Bin also nur mit Sonnenbrille rum gelaufen und habe Schmerztabletten gefuttert. In meinem Fall (eine Nase wird ja nie gegibst) wurden meine Nasenflügel getapt, damit ich durch die Gesichtmimiken so viel wie Möglich Bewegungen der Nase vermeiden konnte. Also ab zum Arzt (Sportmediziner o.ä.) und abklären lassen ... Gute Besserung

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Wenn du der meinung bist, das deine abmahnung ungerechtfertigt und falsch ist, dann geh bitte zu einem anwalt für arbeitsrecht. Ich selber hatte das thema damals mit einer ungerechtfertigten kündigung. du fragst warum er das macht .... nun ja, manche arbeitgeber sind so. wenn sie dich los werden wollen, finden sie möglichkeiten und wenn die was erfinden. denen ist nämlich so ziemlich egal, ob es dir für deine zukunft schaden bringt oder nicht. du kannst die abmahnung ruhig unterschreiben, aber mit dem vermerk unter vorbehalt. damit gehst du dann zu einem anwalt. der kann dir rechtlich auf jeden fall weiter helfen. wir arbeitnehmer sind für arbeitgeber oft nur nummern.

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Ui ui ui ui ... okay: An Deiner Stelle würde ich mir einen Beratungshilfeschein von deinem Wohnortansäßigen Amtsgericht holen (Kostet nix) ... mit diesem Schein sucht Du Dir schnellst möglichst einen Anwalt für Zivilrecht ... der kann Dir da voll zur Seite stehen und bei einer evtl. höheren Strafe, das Strafmaß minimieren.

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Wende Dich auf jeden Fall an eine Verbraucherzentrale. Die haben sogenannte "Schwarze Listen". Diese beinhalten Betrüger und auch "falsche" Geldeintreiber. Je nach dem können die Dir weiter helfen und Dir zur Seite stehen mit Rat und Tat ... aber erstmal nix bezahlen

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Man sollte auf jeden Fall das Kennzeichen unkenntlich machen. Allein schon wegen möglichen Mißbrauch den andere damit treiben können. Wenn es Dein eigenes Kennzeichen war, ist es Dir selber überlassen. Aber dann darfst Du Dich nicht wundern, wenn Du plötzlich evtl. Briefe im Briefkasten hast wie z.B. Mahnungen o.ä. ... Es gibt genügend Schweine die nur darauf warten irrgendwelche Daten zu erhalten ...

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Absolut nicht beachten, solange man dort wirklich keine Anfrage gestellt hat! Ansonsten tappt man evtl. in eine Falle (gibt viele solche Dinge, selber schon erlebt!) ... Also nicht beachten. Jedes surfen im Netz hinterlässt Spuren (IP - Adressen, E - Mail Adressen, Namen, etc.). Diese werden gespeichert und von "Halsabschneidern" genutzt. IGNORIEREN

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