Gibt es da nicht einen Bestandsschutz? Dass man auch erst den aktuellen Einkommensbeleg schickt, wenn er angefordert ist, und den Z

eitraum dazwischen geschützt ist, da man ja die Einkommensverhältnisse bei der letzten Anforderung dargelegt hat. Sonst ist man ja auch einer gewissen Willkür ausgesetzt, hat man viele Kosten verursacht, flattern auf einmal die Anforderungen ins Haus, die Einkommensverhältnisse darzulegen. Wer kennt sich mit dieser Art von Bestandsschutz aus?

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