Ja rechtlich bist du VAter und du hast auf jeden FAll rechte finde es super wie du das machst, gehe vor gericht und kämpfe und ich geb meine finger du gewinnst
Hallo ich finde es sehr traurig was ich hier lese, denn ich finde es super wie du dahinter stehst. ich glaube weil ihr in der Ehe wart bist du gesetzlich gesehen der Vater egal ob ehelich oder ausserehelich sobald man in der Ehe ist ist das anders. Und rechte hast du auf jeden FAll in deinen Falle von daher gehe aufs Gericht und kämpfe und ich glaube ich gebe meine Finger du gewinnst das.
Sobald der Mann eine Vaterschaft anerkannt hat, ist er rechtlich der Vater das heisst er hat dadurch ein Umgangrecht. Acuh wenn er Unterhalt zahlen soll hat er recht auf das Umgangsrecht. Und gerade bei einen gemeinsamen Sorgerecht und dazu noch die anerkennung der Vaterschaft ist er Umgangsberechtigt.Falls das alles nicht so ist dann hat er kein Recht das wäre wie ein Fremdes KInd das muss nachgewiesen werden und dann bestätigt werden
ja so ungefähr lief es bei mir auch ab und ich kann dich sehr gut verstehen auch unsere Familie leidet darunter und mein baby ist jetzt sieben monate alt. Er hatte nie interresse und plötzlich fällt es einen ein!!! ich selber habe gehört das wenn ein Mann in der 'Schwangerschaft und nach der Geburt keine Bindung wollte ist es möglich den umgang zu verweigern !!! Es ist auch nciht gerade zum vorteil ein Kind immer wieder unsicher und durcheinander zu bringen in seinen Familienumständen in dem és lebt!!!