so weit ich weiß mußt Du dich selber versichern. Ich würde allerdings eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen vorschlagen dann kannst Du ohne Probleme wieder zurückwechseln falls das mit der Selbständigkeit nicht klappt.Und aufpassen falls Kinder da sind die bei einem Partner mitversichert sind , das geht nur bis zu einen bestimmten Einkommen des Selbständigen daüberhinaus muß der Selbständige die Kinder Privat mitversichern. Das wird dann richtig teuer.
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vielen Dank, füpr eure Anworten: mir ist jetzt aber immer noch nicht klar wie die Entnahme bei der Einkommensteuer berechtet wird. Mir hat nämlich Gestern jeman erklärt dass, sofern die Gewinne bei der GmbH bereits versteuert wurden diese Steuern dann bei der EKSt gegengerechnnet werden. Dh die Körperschaftssteuer und evtl . die Gewerbesteuer werden ,sollte eine Entnahme erfolgen mit der Einkommensteuer die anfällt verrechnet. kann das sein.