viele interessante antworten, auf die ich leider nicht alle und gleich eingehen kann. vielen dank erst mal. ich freue mich auf weitere antworten!
mir ging es einmal so, dass ich mich in eine junge frau verknallt habe, deren grossvater ich sie in ruhe gelassen habe, mir aber in meiner vorstellung eine beziehung reich an einzelheiten ausgemalt habe. dabei fielen mir viele dinge an ihr auf, die mir gar nicht gefallen haben und es war dann auch mal aus. manchmal machen gedanken frei ...
und falls das alles nicht genug hilft, geh mal zum Orthopäden, villeicht brauchst du auch Einlagen. Bei mir haben die ein Wunder gewirkt!
Die Diskussion zeigt, dass ohne Kenntnis der „Verkehrssitte“ die Interpretation der Formulierung „zum Monatsende“ nicht eindeutig möglich ist. Seit vielen Jahren wird unter Hinweis auf die BAG-Entscheidung 2 AZR 264/65 so entschieden, dass der Arbeitgeber die volle Probezeit zur Kündigung mit der kurzen Frist nutzen kann. Diese Praxis widerspricht allerdings dem Grundsatz, dass Verträge (ebenso wie Gesetze) so formuliert sein müssen, dass sie eindeutig auslegbar sind. So kommt es, dass Heerscharen von Arbeitnehmern noch kurz vor Ende der Probezeit mit einem unschuldigen Augenaufschlag und mit der verkürzten Frist zu einem Monatsende nach Ende der Probezeit gekündigt wird. Im Gesetz steht „zum Ende eines Kalendermonates“, was eindeutig ist, wohingegen die Formulierung „zum Monatsende“ von rechtlich unbedarften Arbeitnehmern meistens so verstanden wird, dass nur bis zum letzten Monatsende der Probezeit mit der kurzen Frist gekündigt werden kann. Auch diese Auslegung liegt nahe und da der Vertrag in der Regel vom Arbeitgeber formuliert wird, sollten Unklarheiten – einem weiteren Rechtsgrundsatz zufolge – eigentlich zu dessen Lasten gehen.
Bisher war aber niemand mehr bereit, über die erwähnte BAG-Entscheidung hinaus zu streiten. Warum wohl? Sollte es jemanden in diesem Lande geben, der dazu beitragen möchte, dass diese unsaubere Praxis beendet wird, möge mit mir Kontakt aufnehmen über die Email-Adresse „zum.monatsende@arcor.de“