Verhandlungen sind ja in der Regel öffentlich. Gilt das auch für Minderjährige die bei Verhandlungen in einem Amtsgericht dabei sein möchten? Also nicht als Angeklagte / Zeugen o.ä. sonder nur als "Zuschauer"?
Ist die Anwesenheit von Minderjährigen bei einer Verhandlung erlaubt?
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