Jemand der etwas Zeit investiert, wird satte Gewinne machen können. Es geht darum, dass die Domain durch das Ranking in Google schon einen gewissen Wert hat.

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Vielen Dank ersteinmal für die Antworten.

Leider ist es aus Erfahrung so, dass nach der Unterstellung der BG, selbst mit einem Wiederspruch mit eben den genannten § nicht viel zu bewegen ist.

Die ARGE ist leider so dreist und stellt diese Behauptung fast bei jedem Bittsteller auf, selbst auf Schreiben von Anwälten gibt es keine bis nur geringe Reaktionen. So geschehen bei einem Bekannten, der in der gleichen Lage war. Das Ergebnis sind dann Anhäufung von Schulden, durch die Krankenversicherung usw...

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