Hallo. Ich kann deine Angst sogar etwas nachvollziehen. Bevor ich mich von dem Vater meines Sohnes getrennt habe, habe ich auch einiges zu gelassen. Zu meinen gunsten kann ich sagen, dass ich es rechtzeitig geschafft habe da raus zu kommen. Also, in erster linie musst du an deine Kinder denken, denn so lernen sie das Leben besteht nur aus stritereien und auseinandersetzungen und es könnte für Ihre Sozialen Entwicklung einfluss nehmen. Ich würde für den 1. schritt wirklich eine räumliche trennung in anspruch nehmen ohne mit dem Partner darüber zu reden, sondern ihm nur bescheid sagen. Vielleicht ist das was er braucht, nicht nur ständig reden, sondern einfach eine Entscheidung treffen und auch durchziehen, geredet kann später immernoch. Was deine Ängste angeht, die sind berechtigt und verständlich, doch Du hast zwei bestimmt wunderbare kinder an deiner seite die dich lieben und die dir helfen werden stark zu sein. Und wenn du weiter dieses Leben führst, wirst als alte, einsame Jungfer sterben. Du hast glaube ich genug rücksicht auf deinen Partner genommen, jetzt musst du an deinem Leben denken und an die deiner Kinder und versuchen auf dich selbst zu vertrauen. Glaub mir gewisse Ängste, sind nur desshalb vorhanden, weil man sich auf das unbekannte stürzen muss und nicht weis wie man landen wird, aber genau dann sollte man sich selbst beweisen, das man stark genug ist und Selbstvertrauen hat. Ich wünsch euch viel glück lg
Hallo. Während meiner trennung merkte ich selbst nach einem Jahr das der Kummer nicht weg war. Es kommt auch darauf an, wie die Beziehung war und wie lange. Jedoch wenn du wirklich mit ihm abgeschlossen hast, dann bist du auf dem richtigen weg um im Leben wieder Glücklich zusein. Das mit dem Date würde ich allerdings nur dann machen, wenn es zum spaß am Singel leben dient, ohne irgendwelche erwartungen und hoffnung, weil sonst wird der Kummer wieder kehren.
Es kommt auch darauf an wo das Kind lebt. Lebt es bei dem Vater, kann er auf LSK 2 gehen. Lebt das Kind bei der Mutter, dann die Mutter (Der alleinerziehender Elternteil hat LSK 2). Was freibetrag angeht, kann man das machen wie es am besten ist, sofern beide Elternteile einverstanden sind. Im normalfall, bekommt jedes Elternteil für ein Kind 0,5 wenn das Elternteil wo das Kind nicht lebet auch Unterhalt bezahlt.