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molkoholic1979

01.12.2009
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molkoholic1979
01.12.2009, 12:31
darf der arbeitgeber meine unterlagen einbehalten?

Hallo, ich hab da eine dringende Frage. Ich bin jetzt seit dem 6.11.2009 arbeitslos. Ende Oktober habe ich meine Unterlagen vom Arbeitsamt bei meinem Ex-Chef abgegeben, auf die ich jetzt immernoch warte. Wie lange darf sich mein Ex-Chef denn dafür Zeit lassen? Für den Monat November kann mein Arbeitslosengeld nicht oder nicht pünktlich bezahlt werden. Kann ich ihn für anstehende Mahngebühren oder Kosten belangen, die nicht pünktlich von meinem Konto abgebucht werden konnten oder sogar zurück gebucht werden mussten!

Vielen Dank

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Antwort
von molkoholic1979
01.12.2009, 13:40

Danke... musste jetzt nochmal eine Arbeitsbescheinigung per Einschreiben abgeben mit einer Frist von einer Woche. Ich hoffe, dass ich dann meine Unterlagen erhalte. Musste jetzt selber was ausfüllen beim Amt, habe aber den Abgabetermin auch erst für nächste Woche erhalten... also warte ich wieder so lange auf mein Geld. ):

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